Wichtiger
Hinweis:
betrifft Vorgaben der Gesetzlichen Krankvenversichung
Verordnungen zulasten Ihrer Krankenkasse dürfen nur ausgestellt werden, solange eine medizinische Notwendigkeit begründet wird und eine wirtschaftlichere Alternative nicht zur Verfügung steht. Bestimmte Medikamente werden durch entsprechende Fachgebietsärzte verschrieben.
Daher bitten wir Sie, vorab zu prüfen ob folgende Voraussetzungen für Ihre Anfrage vorliegen:
Liegen o.a. Voraussetzungen nicht vor, können wir das Rezept nicht vorbereiten und ein Sprechstundentermin wird notwendig sein.
Einführung e-Rezept ab 1.1.2024
Ab sofort stellen wir gemäß gesetzlicher Vorgaben "elektronische Rezepte" (=e-Rezepte) aus. Für unsere Patienten bedeutet das:
Auch weiterhin ist vor erstmaliger Ausstellung eines e-Rezeptes im Quartal die persönliche Vorstellung in der Arztpraxis und das Einlesen der eGK erforderlich.
Der Verordnungswunsch muss ärztlicherseits geprüft werden und das e-Rezept wird nach Prüfung signiert. Dieser Vorgang erfolgt regelmäßig gesammelt am Ende der Sprechstunde, sodass das Einlösen eines e-Rezeptes in der Apotheke erst am Folgetag garantiert werden kann.
Das Einlösen erfolgt am einfachsten durch Vorlage der eGK in der Apotheke Ihrer Wahl.
Nicht elektronisch sondern auf bekannte Art erfolgt die Ausstellung von Rezepten für: Verbandmittel, BZ-Teststreifen, Hilfsmittel, Betäubungsmittel, Privatrezepte, Überweisungen, Heilmittel.